Incoterms 2020

Alle wichtigen Informationen im Überblick

1. Einführung

Was sind Incoterms?

Die Incoterms® (International Commercial Terms) sind ein zentrales Regelwerk für den internationalen Handel. Sie werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) herausgegeben und dienen Verkäufer und Käufer zur verbindlichen Regelung von Gefahrenübergang und Kostenverteilung sowie sonstiger Pflichten in deren Kaufvertrag.

Warum sind Incoterms wichtig?

Incoterms gelten als weltweiter Standard, existieren in 30 Sprachen und bilden die Grundlage für Kaufverträge. Handelspartner regeln mit den Incoterms-Klauseln folgende Punkte:

  • Kosten und Verantwortlichkeiten für jegliche Transportwege 
  • Wann und wo die Übergabe der Ware stattfindet
  • Wer die Haftung bei Verlust oder Beschädigung trägt

Welche Incoterms sind aktuell gültig?

Die aktuellste Version sind die Incoterms 2020. Verkäufer und Käufer sollten in ihrem Kaufvertrag klar definieren, auf welche Version der Incoterms sich ihre Vereinbarung bezieht. Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass zu jedem Incoterm auch der benannte Ort festgelegt und möglichst genau definiert wird.

2. Die Incoterms 2020 im Überblick

Die Incoterms 2020 sind in vier Gruppen unterteilt: E/F/C/D. Jede Klausel hat einen unterschiedlichen Verpflichtungsgrad für den Verkäufer und den Käufer. Die Verpflichtung bzw. das Risiko des Verkäufers steigt in der folgenden Reihenfolge:

1. E-Klausel:EXW
2. F-Klauseln:FCA; FAS; FOB
3. C-Klauseln:CPT; CIP; CFR; CIF
4. D-Klauseln:DAP; DPU; DDP

Ebenso können die Incoterms nach der Transportart unterteilt werden. Dabei ist zwischen multimodalen und maritimen Klauseln zu unterscheiden: 

Multimodale Klauseln

Multimodale Klauseln werden bei allen Verkehrsträgern (Strasse, Bahn, Luft, See) angewendet. Es handelt sich dabei um folgende Klauseln:

EXWEx Works / Ab Werk
FCAFree Carrier / Frei Frachtführer
CPTCarriage Paid To / Frachtfrei
CIPCarriage And Insurance Paid To / Frachtfrei versichert
DAPDelivered at Place / Geliefert benannter Ort unentladen
DPUDelivered at Place Unloaded / Geliefert benannter Ort entladen
DDPDelivered Duty Paid / Geliefert verzollt

Maritime Klauseln

Maritime Klauseln werden ausschließlich in See-/Binnenschifffahrt angewendet. Es handelt sich um folgende Klauseln:

FASFree Alongside Ship / Frei Längsseite Schiff
FOBFree On Board / Frei an Bord
CFRCost and Freight / Kosten und Fracht
CIFCost, Insurance and Freight  / Kosten, Versicherung und Fracht

Risiken und Kosten im Überblick

Übersichtsgrafik Incoterms 2020

Download: Hier finden Sie die Übersicht der Incoterms 2020 im PDF-Format.

3. Die wichtigsten Incoterms erklärt

3.1. E-Klausel: EXW

Übersichtsgrafik EXW

Bei der EXW Klausel stellt der Verkäufer die Ware an einem bestimmten Ort dem Käufer zur Verfügung. Hinweis: Dieser benannte Ort kann auf dem Gelände des Verkäufers oder an einem anderen Ort (z.B. externe Produktionsstätte oder Logistiklager) liegen.

Sobald der Verkäufer die Ware bereitgestellt hat, gilt die Ware als "geliefert." Zu diesem Zeitpunkt der Lieferung findet der Kostenübergang und der Gefahrenübergang (Risiko) statt.

  • Die EXW Klausel bedeutet die Mindestverpflichtung vom Verkäufer. (Kosten und Risiko/Gefahr geht zu Lasten des Käufers)
  • Der Verkäufer hat die Ware NICHT zur Ausfuhr (Zoll) frei gemacht.

Hinweis: Die Internationale Handelskammer (ICC) empfiehlt diese Klausel ausschliesslich für nationale Transporte zu verwenden, da der Verkäufer keine Verpflichtung hat die Ware zur Ausfuhr (Zoll) freizumachen.

3.2. F-Klausel: FCA

Übersichtsgrafik FCA

Bei der FCA-Klausel gibt es zwei Verfahrensweisen:

1. Lieferort auf dem Gelände des Verkäufers
  • Der Verkäufer verlädt die Ware bei sich auf dem Gelände. Der Käufer stellt das Fahrzeug für die Verladung bereit. 
  • Der Verkäufer trägt das Risiko der Verladung.
  • Der Verkäufer ist verpflichtet die Ware zur Ausfuhr (Zoll) frei zu machen (Ausfuhrverzollung im Ausfuhrland).
  • Der Käufer trägt alle Kosten der Zollformalitäten vom Transit- und Einfuhrland sowie die Zölle, Steuern und Abgaben.

Der Kostenübergang und der Gefahrenübergang (Risiko) finden bei FCA (Frei Frachtführer) zum Zeitpunkt der Lieferung statt. Die Waren gelten vom Verkäufer als "geliefert", sobald sie auf das vom Käufer organisierte Beförderungsmittel verladen wurden. Nach der Verladung liegen die Kosten und der Gefahrenübergang (Risiko) beim Käufer.

2. Lieferort an einem anderen Ort
  • Der Verkäufer verlädt die Ware bei sich auf seinem Gelände und trägt das Risiko bis zur Ankunft beim benannten anderen Ort. (z.B. Logistikpartner des Käufers).
  • Der Verkäufer ist verpflichtet die Ware zur Ausfuhr (Zoll) frei zu machen (Ausfuhrverzollung im Ausfuhrland).
  • Der Käufer trägt alle Kosten der Zollformalitäten vom Transit- und Einfuhrland sowie die Zölle, Steuern und Abgaben.

Der Kostenübergang und der Gefahrenübergang (Risiko) finden bei FCA (Frei Frachtführer) zum Zeitpunkt der Lieferung statt. Die Waren gelten vom Verkäufer als "geliefert", sobald:

  • Sie den benannten Lieferort erreichen.
  • Auf dem Beförderungsmittel des Verkäufers entladebereit sind (z.B. Bei Ankunft des Lkw).
  • Die Ware, dem Frachtführer o.a. genannte Person (Logistikpartner der Käufers) zur Verfügung stehen. 

3.3. C-Klauseln: CPT und CIP

Übersichtsgrafik CPT und CIP

Der Kostenübergang und Gefahrenübergang (Risiko) finden bei CPT (Frachtfrei) an verschiedenen Orten statt.

Kostenübergang

Der Verkäufer organisiert den Transport und trägt die Frachtkosten bis zur vereinbarten Stelle (z.B. Rampe 5) am vereinbarten Bestimmungsort (z.B. Adresse des Käufers). Ab der vereinbarten Stelle am vereinbarten Ort liegen die Kosten beim Käufer

  • Der Speditions-/Transportauftrag wird vom Verkäufer in Auftrag gegeben.
  • Der Verkäufer ist verpflichtet die Ware zur Ausfuhr (Zoll) frei zu machen
  • Der Käufer trägt alle Kosten der Zollformalitäten vom Transit- Einfuhrland sowie die Zölle, Steuern und Abgaben

Gefahrenübergang

Der Verkäufer "liefert" die Ware durch Übergabe an den Frachtführer (Dieser wurde vom Verkäufer beauftragt). Mit der Übergabe erfolgt der Gefahrenübergang und das Risiko liegt ab dann beim Käufer. 

Bei CIP (Frachtfrei versichert) gelten dieselben Bedingungen wie bei CPT (Frachtfrei). Zusätzlich ist der Verkäufer verpflichtet, einen Versicherungsvertrag mit umfassendem Deckungsschutz (Institut Cargo Clause A) abzuschließen.

3.4. D-Klauseln: DAP, DPU, DDP

Übersichtsgrafik DAP DPU und DDP

DAP (Delivered at Place / Geliefert genannter Ort)

  • Der Verkäufer organisert den Transport und trägt die Frachtkosten bis zur vereinbarten Stelle am vereinbarten Bestimmungsort.
  • Der Speditions-/Transportauftrag wird vom Verkäufer beauftragt.
  • Der Verkäufer ist verpflichtet die Ware zur Ausfuhr (Zoll) frei zu machen (Ausfuhrverzollung im Ausfuhrland) und trägt auch die Kosten für die Transitzollformalitäten (Transitabfertigung etc.).
  • Der Käufer trägt alle Kosten der Zollformalitäten im Einfuhrland sowie die Zölle, Steuern und Abgaben. Eine Besonderheit: Wenn der Verkäufer die Einfuhrverzollung (im Einfuhrland) ebenfalls übernehmen möchte, wird der Zusatz "Zollabgefertigt" empfohlen.

Der Kostenübergang und der Gefahrenübergang (Risiko) finden bei DAP zum Zeitpunkt der Lieferung statt. Sobald die Ware vom Verkäufer am vereinbaren Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird und auf dem Beförderungsmittel des Verkäufers entladebereit ist. Die Waren gelten ab diesem Zeitpunkt als "geliefert" und Kosten sowie Risiko gehen an den Käufer über.

DPU (Delivered at Place Unloaded / Geliefert genannter Ort entladen)

Der Unterschied zur DPA-Klausel liegt in der Entladung: Der Verkäufer organisiert den Transport und trägt die Frachtkosten inkl. der Entladung bis zur vereinbaren Stelle am vereinbarten Bestimmungsort. 

Dementsprechend finden der Kostenübergang und Gefahrenübergang (Risiko) bei DPU statt, sobald die Ware vom Verkäufer am benannten Bestimmungsort oder an der vereinbarten Stelle zur Verfügung gestellt wird und vom Beförderungsmittel des Verkäufers entladen wurde. 

DDP (Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt)

Der Unterschied zur DAP Klausel liegt hier in der Einfuhrverzollung und Bezahlung der Abgaben im Empfangsland: Der Verkäufer trägt bei der DDP Klausel alle dahingehend anfallenden Kosten. Wenn der Verkäufer die Einfuhrabgaben nicht übernehmen möchte, empfiehlt sich die Verwendung der Lieferkondition "DAP Zollabgefertigt".

Der Kostenübergang und der Gefahrenübergang finden zum Zeitpunkt der Lieferung statt, sobald die Ware am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird und auf dem Beförderungsmittel des Verkäufers entladebereit und verzollt ist. 

3.5. Maritime Klauseln

Übersichtsgrafik FAS, FOB, CFR und CIF

Im Gegensatz zu den weiter oben ausgeführten multimodalen Klauseln werden die maritimen Klauseln ausschließlich in der See-/Binnenschifffahrt angewendet. 

FAS (Frei Längsseite Schiff):

Der Verkäufer trägt die Gefahren von Verlust und Beschädigung bis die Ware längsseits des Schiffes im benannten Verschiffungshafen geliefert worden ist. Der Verkäufer trägt die Kosten bis die Ware längsseits des Schiffes im benannten Verschiffungshafen geliefert worden ist.

FOB (Frei an Board): 

Der Verkäufer trägt die Gefahren von Verlust und Beschädigung bis die Ware an Bord des Schiffes im benannten Verschiffungshafen geliefert worden ist. Der Verkäufer trägt die Kosten bis die Ware an Bord des Schiffes im benannten Verschiffungshafen geliefert worden ist.

CFR (Kosten und Fracht): 

Der Verkäufer trägt die Gefahren von Verlust und Beschädigung bis die Ware an Bord des Schiffes im benannten Verschiffungshafen geliefert worden ist. Der Verkäufer trägt die Kosten des Transportes zum benannten Entladehafen und für die Entladung im benannten Entladehafen, sofern diese gem. Beförderungsvertrag zu Lasten des Verkäufers gehen.

CIF (Kosten, Versicherung Fracht): 

Gefahrenübergang und Kostenverteilung sind wie in der CFR Klausel geregelt, es besteht jedoch eine Versicherungspflicht des Verkäufers vom Gefahrenübergang bis zum Entladehafen.

4. FAQs zu den Incoterms 2020

Die Incoterms dienen der Regelung folgender Punkte zwischen Unternehmen im internationalen Warenhandel:

  • Pflichten: Wer ist verantwortlich für Transport, Beschaffung der Frachtpapiere, Versicherung, Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen, Zollabwicklung
  • Gefahrenübergang: Wer (Verkäufer oder Käufer) trägt das Risiko bei Beschädigung oder Verlust?
  • Kosten: Wer (Verkäufer oder Käufer) ist für welche Kosten verantwortlich, z.B.: Verpackungs-, Be- und Entladekosten, Kosten für Prüfungen / Qualitätsprüfungen, Sicherheitsbezogene Kosten
  • Informationspflicht: Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer über alle notwendigen Dokumente, Informationen, etc., die zur Übernahme der Waren notwendig sind, zu informieren. 

    Die Incoterms werden seit dem Jahr 1936 in regelmäßigen Abständen von der Internationalen Handelskammer (ICC) veröffentlicht. Bei ihrer Ausarbeitung sind ICC-Mitglieder aus 130 Ländern involviert, darunter Vertreter von Unternehmen, Industrie- und Handelskammern sowie internationalen Anwaltskanzleien.

      Incoterms steht als Abkürzung für den Begriff International Commercial Terms. Es handelt sich dabei um eine eingetragene Marke der Internationalen Handelskammer (ICC), die zur Kennzeichnung der entwickelten Regeln verwendet wird.

        Die Incoterms 2020 umfassen 11 Klauseln, die sich in die vier Gruppen E/F/C/D unterteilen lassen. Die Pflichten des Verkäufers nehmen beginnend mit der E-Gruppe, über die F-, C- bis hin zur D-Gruppe zu, während umgekehrt die Pflichten des Käufers abnehmen.

          Die Incoterms sind nur gül­tig und rechts­kräf­tig, wenn sie aus­drück­lich im Kauf­ver­trag, zwi­schen Käu­fer und Ver­käu­fer ver­ein­bart sind oder Ver­trags­be­stand­teil in den AGB sind. Die Incoterms müssen so genau wie möglich definiert werden: 

          • Vereinbarte Klausel (z.B. EXW,... )
          • Genaue Ortsangabe (PLZ, Strasse, Hausnummer)
          • Incoterms® mit Erscheinungsjahr (z. B. 1990, 2000, 2010, etc.)

          Beispiel: „DAP D-89101 Ulm, Uferstr.10, Incoterms® 2020“

            Die vor­he­ri­gen Ver­sio­nen kön­nen ver­ein­bart wer­den, müs­sen aber ausdrücklich an­ge­führt sein. Wird kein Jahr im Kauf­ver­trag an­ge­ge­ben, wird die ak­tu­ells­te Aus­ga­be (Incoterms 2020) wirk­sam.

              Incoterms für Luftfracht

              Für Luftfrachtsendungen werden häufig folgende Incoterms genutzt:

              • EXW (Ab Werk): Der Verkäufer stellt die Ware am vereinbarten Ort zur Abholung durch den Käufer bereit. Alle weiteren Kosten und Risiken trägt der Käufer.
              • CPT (Frachtfrei bis): Der Verkäufer trägt die Frachtkosten bis zum benannten Bestimmungsort. Das Risiko geht mit Übergabe der Ware an den Frachführer auf den Käufer über.
              • CIP (Frachtfrei versichert bis): Ähnlich wie CPT, jedoch ist der Verkäufer verpflichtet, eine Transportversicherung für die Ware abzuschließen.
              • DAP (Geliefert benannter Ort): Der Verkäufer stellt dem Käufer die Ware entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung. Ab diesem Punkt geht das Risiko auf den Käufer über.
              • DDP (Geliefert verzollt): Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken, einschließlich der Zollabfertigung, bis zur Lieferung der Ware am benannten Bestimmungsort.

              Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Luftfracht.

                Ein Großteil der Incoterms können für alle Transportmittel verwendet werden. Die Ausnahme bilden die maritimen Klauseln FAS (Free Alongside Ship), FOB (Free On Board), CFR (Cost and Freight) und CIF (Cost, Insurance and Freight). Diese gelten nur für den Schiffstransport bzw. den Binnenschifffahrtstransport. 

                Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Seefracht. 

                  Die In­coterms 2020 re­geln die Ver­ant­wor­tung für den Zoll und die Zoll­kos­ten zwi­schen Ver­käu­fer und Käu­fer.

                  Der Zoll wird ge­mäss Zoll­ko­dex/Zoll­ta­rif­num­mer im Be­stim­mungs­land auf ein Pro­dukt er­ho­ben.

                  Zoll­kos­ten sind Dienst­leis­tungs­kos­ten für die Zoll­for­ma­li­tä­ten (Aus­fuhr-, Tran­sit- und Ein­fuhr­ab­fer­ti­gung) des Spe­di­teurs/Zol­lagen­ten. 

                  Wei­te­re mög­li­che Zoll­kos­ten, die das Emp­fangs­land be­tref­fen kön­nen:

                  • Kos­ten für na­tio­na­len Zoll­be­gleit­schein (Tran­sit­schein) 
                  • Kos­ten für das vom Emp­fän­ger vor­ge­schrie­be­nen Zoll­amt .

                    Die Incoterms 2020 regeln ausschliesslich die Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer. Sie finden keine Anwendung bei Dritten, wie:

                    • Banken,
                    • Versicherungen,
                    • Frachtführern/Spediteuren.

                    Aufgrund separater Verträge z. B. Versicherungs-, Transportauftrag (Lieferkonditionen) etc. haben sie aber trotzdem Einfluss darauf. 

                      Gibt es aktualisierte Incoterms 2023 oder Incoterms 2024?

                      Die Incoterms-Klauseln werden im Rythmus von 10 Jahren von der Internationalen Handelskammer angepasst. Dementsprechend handelt es sich bei den Incoterms 2020 um die aktuellste Version.

                        5. Incoterms 2020 vs. 2010

                        Die ICC veröffentlichte im Herbst 2019 eine neue Version der Incoterms, welche den neuen globalen Handelspraktiken entsprechen. Damit Sie über die wichtigsten Änderungen informiert sind, haben wir diese hier zusammengefasst.

                        • FCA (frei Frachtführer) sieht vor, dass der Käufer den Frachtführer anweisen kann, dem Verkäufer nach dem Verladen der Waren an Bord des Schiffes ein Bordkonnossement (Bill of Lading) auszustellen.
                        • Die Regeln der Incoterms 2020 sehen für CIF (Cost Insurance Freight) und CIP (Carriage Insurance Paid) unterschiedlichen Mindestversicherungsschutz vor.
                        • Die Verwendung von FCA, DAP, DPU und DDP ist auch für die Beförderung mit eigenen Transportmitteln des Käufers oder Verkäufers zulässig. 
                        • DAT (Delivered At Terminal) wurde umbenannt in DPU (Delivered at Place Unloaded)
                        • klare Regeln zur Verteilung der Sicherheitspflichten und der damit verbundenen Kosten.

                        Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne