Diese Seite bietet einen umfassenden Leitfaden mit allen Informationen, die für den internationalen Luft- und Seefrachtverkehr relevant sind. Von den erforderlichen Dokumenten über die Transportvorschriften- und klauseln bis hin zu den wichtigsten Fachbegriffen – hier finden Sie das komplette 1x1 der Luft- und Seefracht an einem Ort.
Man kann jemandem nur vertrauen, wenn man weiß, dass er Erfahrung hat und sein Handwerk wirklich beherrscht. Als globaler Full-Service-Logistiker verfügt Gebrüder Weiss über dieses Know-how. Wir sind verlässlicher Partner in der Luftfracht und Seefracht – weltweit. Hier erfahren Sie mehr über die Transportlösungen von Gebrüder Weiss.
Luftfracht muss schnell sein – aber was nützt die schnellste Verbindung zwischen zwei Orten, wenn es bei Abflug oder Ankunft unnötige Verzögerungen durch falsche oder fehlende Papiere gibt? Was Sie bei Luftfrachtdokumenten beachten müssen und welche weiteren Vorschriften und Normen es gibt, erfahren Sie hier.
Speditionsauftrag/Versandverfügung
Absender, Empfänger (Telefonnummer und Ansprechpartner), Inhalt, Lieferkonditionen, Anzahl der Packstücke, Gewicht und eventuell Versandvorschrift.
Für innergemeinschaftliche Lieferungen (innerhalb der EU) genügen eine Rechnung, ein Lieferschein oder eine Packliste mit folgenden Daten:
Im Allgemeinen genügen eine Handelsrechnung (eventuell auch B/L- oder Awb-Kopie) und eine Packliste als Begleitpapiere einer Luftfrachtsendung. Oftmals kann eine rasche Zollabfertigung aber nur dann gewährleistet werden, wenn die dafür erforderlichen Zolldokumente der Ware bereits beigelegt sind. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Daher sollte vor dem Import sorgfältig geprüft werden, welche Dokumente zolltechnisch unbedingt notwendig sind, um gegebenenfalls vergünstigte Zollsätze in Anspruch nehmen zu können. Über die jeweils gültigen Bestimmungen kann Ihnen der Gebrüder Weiss-Zollspezialist anhand von Länderlisten und Zolltarifunterlagen jederzeit Auskunft erteilen.
Werden Textilien und Bekleidung eingeführt, ist darauf zu achten, dass ab einem bestimmten Zollwert ein Ursprungszeugnis für diese Waren vorgelegt werden muss. Manche Waren dürfen generell nicht eingeführt werden. Für die Einfuhr von Textilwaren aus bestimmten Ländern ist auch eine Einfuhrgenehmigung erforderlich. Meist kann die Einfuhrgenehmigung schon vor Eintreffen der Sendung beantragt werden, wenn Sie die richtigen Dokumente von Ihrem Lieferanten rechtzeitig anfordern. Welche Dokumente notwendig sind, richtet sich nach dem jeweiligen Ursprungs- und Handelsland.
Auch eine Luftfrachtsendung muss den Zollbestimmungen des Abgangs- und des Ankunftslandes entsprechen. Aus diesem Grund dürfen Luftfrachtsendungen nur von (bzw. nach) Flughäfen geschickt werden, die die notwendige Zollabfertigung ermöglichen, den sogenannten „Customs Airports“. Gerne geben wir Ihnen im Zweifelsfall Auskunft, ob der nächstgelegene Flughafen Ihres Lieferanten oder Absenders ein „Customs Airport“ ist.
Es gibt je nach Flugzeugtyp und Destination Limits in Bezug auf Dimensionen und Bruttogewicht des einzelnen Packstücks. Bei größeren Packstücken kommt es manchmal auf den Zentimeter an, ob die Ware in dem betreffenden Flugzeug verladbar ist oder nicht. Dies hängt zwar hauptsächlich von der Höhe ab, doch auch die Breite und Länge können den Transport mit einem bestimmten Flugzeugtyp undurchführbar machen.
Maximal ladbare Höhen (sofern Länge und Breite dies ermöglichen) bei einigen gängigen Flugzeugtypen
Airbus 310, 330, 340, 380 | 160 cm |
Airbus 320 | 114 cm |
Boeing 737 | 86 cm |
Boeing 747F (Frachtmaschine) | 300 cm |
Boeing 777F (Frachtmaschine) | 300 cm |
MD 80 | 70 cm |
MD 11F (Frachtmaschine) | 250 cm |
Generelle Empfehlung:
Innerhalb Europas max. | 70 cm |
nach Übersee max. | 160 cm |
Für eine optimale Abwicklung von Luftfrachtsendungen ist es unerlässlich, mit den Standardabmessungen der Container vertraut zu sein. Alle Fluggesellschaften verwenden für Großraumflugzeuge standardisierte Lademittel wie Paletten oder Container. Einige Fluggesellschaften bieten auch spezielle Luftfracht Container für spezielle Transportanforderungen an, wie hängende Kleidung, Kühlgut oder lebende Tiere. Hier finden Sie eine Übersicht der gängigsten Containertypen in der Luftfracht:
LD 7-Container
ca. Innenmaße (L x B x H)
306 x 200 x 153 cm
LD 3-Container
ca. Innenmaße (L x B x H)
146 x 144 x 160 cm
LD 9-Container für gekühlte Luftfracht
ca. Innenmaße (L x B x H)
303 x 210 x 145 cm
AKH-Container
ca. Innenmaße (L x B x H)
146 x 144 x 111 cm
AMJ-Container
ca. Innenmaße (L x B x H)
300 x 228 x 240 cm
10 ft. Palette (PMC)
ca. Basismaße (L x B)
318 x 244 cm
ca. Innenmaße (L x B)
304 x 230 cm
Die Preisangaben in der Luftfracht erfolgen immer per kg/6 dm3. Dies wird oft auch als Volumenverhältnis 1:6 oder 1 m³ = 167 kg bezeichnet. Das bedeutet, die Kosten in der Luftfracht beziehen sich entweder auf das Gewicht oder den benötigten Platz für den Transport Ihrer Sendung. Die Berechnung erfolgt nach der folgenden Gleichung:
Länge x Breite x Höhe [cm]
———————————— = Volumensgewicht [kg]
6.000
Beispiel 1: Luftfrachtkosten für eine einzelne Kiste
Sie versenden 1 Kiste mit 80 kg und den Maßen 50 x 50 x 50 cm.
Beispiel 2: Luftfrachtkosten für mehrere Kartons
Sie versenden 8 Kartons mit einem Gesamtgewicht von 45 kg. Alle Kartons sind gleich groß (60 x 40 x 20 cm je Karton)
Die I.A.T.A. (International Air Transport Association) hat festgelegt, in welche Länder Transporte auch UNFREI von den Fluglinien akzeptiert werden können. Aufgrund der instabilen politischen und wirtschaftlichen Situationen in vielen Ländern können diese Angaben jederzeit abgeändert werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem lokalen Gebrüder Weiss-Büro.
Wenn Sie Waren exportieren, ist es in vielen Fällen notwendig, neben dem sicheren Transport auch eine sichere Zahlungsweise zu gewährleisten. Gebrüder Weiss berät Sie gerne ausführlich, wie Sie sicher zu Ihrem Geld kommen.
Dank dem weltweiten Partnernetz von Gebrüder Weiss Air & Sea ist der Nachnahmeversand in fast jedes Land der Welt möglich. Nähere Informationen erhalten Sie von unseren Air & Sea-Spezialisten.
Vermerken Sie besondere Zahlungsabwicklungen unbedingt auf dem Speditionsauftrag und geben Sie Begleitpapiere mit (L/C-Kopien, Bank- und Notify-Adressen etc.). Nur so ist gewährleistet, dass die Transportdokumente entsprechend konform ausgestellt werden können.
So wie bei Lkw- und Seefrachttransporten gibt es auch bei der Luftfracht verbindliche Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. Was aber ist Gefahrgut?
Es wird oft übersehen, dass in kompletten Geräten Gefahrgüter eingebaut sind (Batterien, Gaskartuschen etc.) oder dass die Werbeabteilung ein kleines Paket mit Gefahrgut (z. B. Werbefeuerzeuge, Streichhölzer, Kleber etc.) beilegt. Auch manche Kosmetika zählen zum Gefahrgut. Und das kann ernste Folgen haben:
Denn sollte es bedingt durch nicht oder falsch deklariertes Gefahrgut zu einem Unfall kommen, ist in der Luftfracht ausschließlich der Absender für den entstandenen Schaden haftbar.
Sie müssen also über den genauen Inhalt Ihrer Sendung Bescheid wissen! Alle Gefahrgüter müssen deklariert werden (Formular: Shippers Declaration for Dangerous Goods) und den Vorschriften entsprechend verpackt sein.
Die „Shippers Declaration for Dangerous Goods“ muss vom Absender unterschrieben werden und beinhaltet alle wichtigen Angaben zum Produkt, die vorgeschriebene Verpackung sowie die UN-Nummer (Gefahrgut-Kennnummer des Produkts).
Um Gefahrgut zu deklarieren, benötigen Sie gewisse Details, z. B.:
Es gibt laufend Änderungen der Vorschriften, beispielsweise bzgl. der Unbedenklichkeitserklärung oder dem bekannten Versender. Gebrüder Weiss hat mehrere Spezialisten, die Ihnen genaue Auskunft über die Gefahrgutvorschriften („Dangerous Goods Regulations“) geben können.
Sicherheitsbestimmungen in der Luftfracht
Für Exportsendungen ist gemäß einer EU-Verordnung derzeit eine schriftliche Sicherheitserklärung zur Anerkennung des Status als „Bekannter Versender“ erforderlich. (Aktuelle EU-Verordnungen sind zu beachten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich ändern). Für aktuelle Informationen kontaktieren Sie bitte Ihr lokales Air & Sea-Büro.
3-Buchstaben-Abkürzung des Flughafens (z. B. JFK) |
Luftfracht-Spediteur
Fluglinie
Luftfrachtbrief
Abk. für Automated Manifest System = Automatisierte Informationen für die Zollbehörden
Flugzeug-Laderaum unterhalb des Passagierdecks
Bestätigung der Fluglinie, meist von arabischen Kunden im Akkreditiv gefordert
Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist
Zolllager
Fluglinie
Gemietetes Flugzeug oder gemieteter Frachtraum
Sammelluftfracht
Zollagent
Zollflughafen
Übergeben der Ware und der Transportdokumente an die Fluglinie
Gefahrgut
Export Control System
Vorübergehendes Verbot, Sendungen zu einem bestimmten Ort bzw. Land zu versenden
Elektronische Summarische Voranmeldung
Variabler Treibstoffzuschlag der Fluglinien
Luftfrachtbrief des Spediteurs (wird bei Sammel-Sendungen verwendet)
International Air Transport Association – Intern. Dachorganisation für die gesamte Luftfahrt
Import Control System
Frachtraum unter dem Passagierdeck
Hauptdeck in Frachtflugzeugen oder in Mixed Version-Flugzeugen
Sammelluftfrachtbrief von Spediteur zu Spediteur (Consolidation) oder wenn der Letter of Credit dies verlangt
Flugzeug mit geteiltem „Main Deck“ für Passagiere und Fracht
Palettenstation zum Abfertigen von Flugpaletten
Die ersten 3 Ziffern = Abk. für die jeweilige Fluglinie auf den Fracht-/PassageDokumenten (z. B. AWB 020-... = Lufthansa)
Reglementierter Beauftragter
(RFS) Fluglinien-Ersatzverkehr mittels Lkw
Transportweg der Fracht (z. B. über diverse Umlade-Flughäfen)
Genereller Auftrag an einen bestimmten Geschäftspartner, seine Sendungen zu den mit Gebrüder Weiss vereinbarten Tarifen und Services zu versenden
Verschiedene Lademittel im Luftfracht-Transport
Diese vierstellige Nummer, auch Stoffnummer genannt, ist eine Kennnummer, die für alle gefährlichen Stoffe und Güter (Gefahrgut) festgelegt wurde
Volumensgewicht, bei sperriger Ware
Abkommen über den Luftfrachttransport (regelt auch die Haftungen)
Kriegs- bzw. Sicherheitszuschlag der Fluglinien, der seit dem 11. September 2001 erhöhte Versicherungskosten abdeckt
Jede Fluglinie bekommt von der I.A.T.A. (Int. Air Transport Association) einen Code, bestehend aus einer 3-stelligen Zahlen-Kombination (PREFIX) sowie einer 2-Buchstaben-Abkürzung, zugewiesen. Diese Codes finden Sie bei allen Dokumenten, die im Luftverkehr zur Anwendung kommen (z. B. Airwaybill- oder Ticketnummern beginnen mit diesen Codes).
SU | 555 | Aeroflot Russian Airlines | KE | 180 | Korean Air |
AR | 044 | Aerolinas Argentinas | KL | 074 | K.L.M. |
AC | 014 | Air Canada | LH | 020 | Lufthansa |
AF | 057 | Air France | MH | 232 | Malaysian Airlines |
AI | 098 | Air India | MP | 129 | Martinair |
AA | 001 | American Airlines | KZ | 933 | Nippon Cargo Airlines |
BA | 125 | British Airways | NW | 012 | Northwest Airlines |
CV | 172 | Cargolux | OA | 050 | Olympic Airways |
CX | 160 | Cathay Pacific | PK | 214 | Pakistan Airlines |
CI | 297 | China Airlines | RJ | 512 | Royal Jordanian |
DL | 006 | Delta Air | SV | 065 | Saudi Arabian Airlines |
LY | 114 | EL AL | SQ | 618 | Singapore Airlines |
BR | 695 | Eva Air | SA | 083 | South African Airways |
AY | 105 | Finnair | LX | 724 | Swiss Int. Air Lines Ltd |
GA | 126 | Garuda Indonesia | SK | 117 | S.A.S. |
IB | 075 | Iberia | TG | 217 | Thai Airways |
IR | 096 | Iran Air | TP | 047 | TAP Air Portugal |
JL | 131 | Japan Airlines | UA | 016 | United Airlines |
Nachhaltiges Handeln ist Teil des Qualitätsversprechens von Gebrüder Weiss – wie wir dies konkret in der Luft- und Seefracht umsetzen, erfahren Sie auf der folgenden Seite.
Die Seefracht ist zwar die langsamste, aber auch die kostengünstigste Transportart. Folgend erfahren Sie mehr über die zur Transportabwicklung benötigten Dokumente, die gängigsten Seefrachtcontainer, die Handhabung von Gefahrgut im Seeverkehr und vieles mehr.
Akkreditiv-Kopie
Nötig, wenn Sie per „Letter of Credit“ verkaufen, um die Transportdokumente den Bedingungen entsprechend ausstellen zu können. Die Akkreditiv-Kopie so früh als möglich, am besten bereits in der Anfragephase, jedenfalls bei Auftragserteilung an den Spediteur übermitteln
Ausfuhrbewilligung
Ob diese Bewilligung erforderlich ist, hängt von der Art der Ware und dem Bestimmungsland ab. Für Rückfragen steht unser Zollservice gerne zur Verfügung.
Wooden Packing Declaration
Für den Import in viele Länder müssen Holzverpackungen (Paletten, Verschläge, Kisten) zwingend nachweislich dem ISPM-Nr.-15-Standard für Verpackungsholz entsprechen.
Andere Dokumente
Wie tierärztliche Zeugnisse, Gefahrgut-Deklarationen etc.
Generell empfehlen wir, dass der Sendung eine Handelsrechnung und/oder eine Packliste beigefügt wird. Dadurch können eventuelle Unklarheiten bereits während des Transportes (z. B. bei Umschlag im Hafen) frühzeitig und ohne Zeitverzögerung beseitigt werden.
Das Transportdokument (Konnossement oder B/L Bill of Lading) dient als:
Konnossement-Bedingungen
Auf einer Seite dieses Dokuments sind die Bedingungen des Carriers vermerkt, in dessen Namen das Konnossement ausgestellt wird. Die Angaben über Shipper, Consignee, Warenbeschreibung etc. werden auf der anderen Seite eingetragen. Üblicherweise wird von Banken im Akkreditiv ein „shipped on board“ Bill of Lading verlangt.
Folgende Daten muss ein Konnossement enthalten
Port-Port Bill of Lading
Von Verladehafen (port of loading) zu Bestimmungshafen (port of discharge).
Multimodal Combined Transport Bill of Lading
Von benanntem Beladeort (place of receipt) zu benanntem Bestimmungsort (place of delivery).
FIATA-B/L
Ist ein Multimodal Combined Transport Bill of Lading, das in der Regel von Spediteuren ausgestellt wird.
Indossant
Ist jener, der ein durch Indossament übertragbares Papier indossiert und damit die Rechte aus dem Wertpapier auf einen anderen überträgt.
Indossament
Wie im Wechselverkehr ist auch eine Indossierung der Konnossemente erforderlich, um die Rechte aus dem B/L auf Dritte zu übertragen bzw. um den Auslieferungsanspruch gegenüber dem Carrier geltend zu machen. Ein weiteres Indossament hat der Empfänger zu leisten, um die Ladung vom Carrier zur Auslieferung freistellen zu lassen.
Im Grunde wird hier das Prinzip der Fließbandproduktion auf das Transportwesen angewandt. Das Entscheidende dabei ist die Standardisierung. Die genormten Container sind daher auf verschiedenen Transportmitteln einsetzbar. Die Größe eines Containers ist an den Erfordernissen des Straßen-, Eisenbahn- oder Seetransportes orientiert.
Hierbei handelt es sich um Richtwerte.
20’ bzw. 40’ Box-Container
Türhöhe beachten (durchschnittlich 2,25 m, fallweise nur 2,10 m), geeignet für normale Ladung
ca. Innenmaße (L x B x H):
20 Fuß = 5,90 x 2,35 x 2,35 m = 32,58 m3
40 Fuß = 12,00 x 2,35 x 2,35 m = 66,27 m3
20’ bzw. 40’ Flatrack
Speziell für voluminöse bzw. überbreite Ladungen
ca. Innenmaße (L x B x H):
20 Fuß = 5,90 x 2,40 x 2,25 m
40 Fuß = 12,00 x 2,40 x 2,25 m
20’ bzw. 40’ Open Top-Container
Mit abnehmbarer Plane, speziell für hohe Ladungen, Beladung von oben möglich
ca. Innenmaße (L x B x H)
20 Fuß = 5,90 x 2,35 x 2,35 m = 32,58 m3
40 Fuß = 12,00 x 2,35 x 2,35 m = 66,27 m3
in gauge= Open Top, ohne Überhöhe
out of gauge = Open Top, mit Überhöhe
20’ bzw. 40’ Kühl-Container
Speziell für temperaturempfindliche Waren
ca. Innenmaße (L x B x H):
20 Fuß = 5,45 x 2,26 x 2,25 m = 27,7 m3
40 Fuß = 11,55 x 2,27 x 2,20 m = 57,8 m3
ca. Türhöhe (B x H)
20 Fuß = 2,26 m x 2,20 m
40 Fuß = = 2,27 m x 2,17 m
40’ High Cube-Container
Speziell für leichte und voluminöse Waren,
ca. Innenmaße (L x B x H):
40 Fuß = 12,00 x 2,35 x 2,69 m = 75,86 m3
ca. Türhöhe (B x H)
40 Fuß = 2,34 m x 2,59 m
Bei LCL-Sendungen (auch Stückgut genannt) ist das Volumen und/oder das Gewicht der einzelnen Sendungen zu gering, um einen kompletten Container zu füllen. In der Praxis werden daher mehrere LCL-Sendungen (auch unterschiedlicher Versender, jedoch mit gleichem Bestimmungshafen) im Verschiffungshafen in einen Container zusammengeladen (= Sammelcontainer)
Komplette Container werden geladen, wenn z. B.:
• das Volumen und das Gewicht der Sendung entsprechend groß sind, sodass der Transport in einem exklusiven Container wirtschaftlich ist
• die Beschaffenheit der Ware bzw. die erforderliche Ladungssicherung die Verwendung eines exklusiven Containers erfordern
• ein Zusammenladen mit anderen Waren verboten ist. Für Beladung und Ladungssicherung eines Containers ist der Versender verantwortlich. Viele Reedereien haben europaweit sogenannte Inland-Container-Depots, die außerhalb der Häfen und meist in der Nähe wichtiger Wirtschaftszentren liegen. Dort werden die jeweiligen Leer-Container zwischengelagert, um bei Bedarf kostengünstiger und schneller für die Beladung zur Verfügung gestellt zu werden. Standard- oder Box-Container sind in der Regel in diesen Depots verfügbar bzw. können dort leer deponiert werden. Spezialequipment, wie z. B. Open Top-Container oder Kühl-Container, müssen meistens vom Hafen leer vorgeholt werden. Dafür ist eine entsprechende Vordispositionszeit einzurechnen. Zu beachten ist, dass es bestimmte Reedereien gibt, die die Bereitstellung/Rückführung nicht in jedem Inlandsdepot akzeptieren. Fragen Sie Ihren Gebrüder Weiss-Seefracht-Spezialisten.
Unter dem Begriff Break Bulk versteht man Sendungen, die aufgrund ihrer Abmessung, ihres Gewichts oder anderer Beschaffenheitskriterien nicht in Containern verladbar sind oder bei denen Transport in Containern unwirtschaftlich wäre. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Wahl des entsprechenden Schiffes sowie auf die Möglichkeiten der Manipulation im Verschiffungs- und Bestimmungshafen zu legen.
Viele Fahrtgebiete werden auch mit RO/ROSchiffen angefahren. Hier wird die Möglichkeit angeboten, auf eigener Achse rollende Ware (z. B. Lkw, Busse, Autos, Baumaschinen etc.) direkt in die Schiffe zu fahren. Diese werden im Schiff, ähnlich wie in einer Fähre, verstaut und gesichert.
Schüttgutladungen (z. B. Getreide) werden in erster Linie im Waggon im Hafen angeliefert bzw. vom Hafen abtransportiert, da diese Ladungen meist aus größeren Mengen bestehen. Die Umladung im Hafen erfolgt direkt vom Waggon in das Schiff bzw. umgekehrt.
Bei Seefrachttransporten gibt es genau einzuhaltende Vorschriften über den Transport von Gefahrgütern. Wussten Sie eigentlich, dass auch übliche Werbegeschenke Gefahrgüter sein können? Beispiele hierfür sind gefüllte Gasfeuerzeuge, Streichhölzer, Kleber etc. Aber auch in kompletten Geräten verstecken sich oft gefährliche Einrichtungen – z. B. Geräte mit Batterien, Gaskartuschen etc.
Falls Sie nicht selbst Produzent sind, sollten Sie sich genau über Ihre Waren informieren. Denn wenn es (bedingt durch nicht oder falsch deklariertes Gefahrgut) zu einem Unfall kommt, ist ausschließlich der Absender bzw. der Auftraggeber für den entstandenen Schaden haftbar.
Achtung: Alle Gefahrgüter müssen als solche deklariert werden und entsprechend den IMDGund ADR-Regulations, bzw. bei Vor-/Nachlauf per Bahn auch RID-Regulations, verpackt werden. Die IMO-Declaration for Dangerous Goods muss vom Versender im Original ausgestellt und unterfertigt werden. Eine Kopie der IMO-Declaration sollte vor Transportbeginn an den Transportunternehmer gesendet werden. Wichtig: Den exakten technischen Namen der Ware, Gefahrgutklasse und UN-Nummer in jeder Korrespondenz beschreiben.
Automated Manifest System = Sicherheitsrelevante Informationen über Sendung, Absender und Empfänger an die Behörden des Bestimmungslandes
Bunker Adjustment Factor (Ausgleich zu wechselnden Treibstoffkosten)
Bill of Lading (Transportdokument, ausweisend den Seetransport vom Abgangsort bis Bestimmungsort) = Traditionspapier
Currency Adjustment Factor (Ausgleich zu Kursschwankungen bei verschiedenen Währungen)
Container Freight Station (Lager, an dem Sammelcontainer beoder entladen werden)
Container Yard (Ort, wohin beladene Container zur Verschiffung oder Weiterlieferung angeliefert werden)
Carrier’s Haulage: Inlandstransport zum bzw. vom Hafen wird durch die Reederei durchgeführt
Congestion Surcharge (Zuschlag für Wartezeiten in Häfen)
Cubic Feet (Kubikfuß)
Im Containerverkehr: Mehrkosten, die verrechnet werden, wenn ein Container länger als die vereinbarte Demurrage-freie Zeit am Containerdepot im Hafen oder im Inland steht
Im Containerverkehr: Mehrkosten, die verrechnet werden, wenn ein Container länger als die vereinbarte Detention-freie Zeit nicht in den Gewahrsam der Reederei zurückgeliefert wird
Elektronische Summ– arische Voranmeldung
Estimated time of arrival (geplante Schiffsankunft)
Estimated time of departure (geplante Schiffsabfahrt)
Full container load (Vollcontainer-Service)
Container von einem Versender zu einem Empfänger
Sendungen von einem Absender für mehrere Empfänger in einem Container
Forwarding Agent Certificate of Receipt = internationaler Spediteur-Übernahmeschein
Fourty foot equivalent unit (40’ Container-Einheit)
Less than container load (Stückgutsendungen)
Sendungen mehrerer Absender für einen Empfänger in einem Container
Teillieferungen, die in der Containerfrachtstation zu einem Container zusammengefasst und am Bestimmungsort wieder geteilt werden
Low Sulfur Surcharge: Zuschlag für schwefelarmen Treibstoff, dessen Verwendung in einigen Fahrtgebieten gesetzlich vorgeschrieben ist
Merchant’s Haulage: Inlandstransport zum bzw. vom Hafen wird durch den Spediteur durchgeführt
Motor Ship (Hochseeschiff)
Motor Vessel (Hochseeschiff)
Non-negotiable Seaway Bill (nicht begebbarer Seefrachtbrief)
Zusätzlich zu benachrichtigende Adresse
Port of loading (Ladehafen)
Port of discharge (Entladehafen)
Vom Terminal in Rechnung gestellte Kosten, die bei Überschreitung der vereinbarten lagerfreien Zeit anfallen
Container-Entladung
Container-Beladung
Through Bill of Lading
Twenty foot equivalent unit (20’ ContainerEinheit)
Terminal Handling Charge (Umschlagskosten für Container)
Transit Time (Laufzeit)
Verified Gross Mass = Gesamtbruttomasse eines beladenen Containers, inkl. Eigenmasse des Containers (Tara) und allem, was sich im beladenen Container befindet, wie Ladung, Lademittel, Sicherungsmaterial, Verpackung ...
War Risk Surcharge (Kriegszuschlag)
Weight or Measurement (Verrechnung der Seefracht aufgrund der Tonnen oder Kubikmeter, je nachdem, was höher ist)
In diesem Abschnitt finden Sie allgemeine Informationen zu den Regelungen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die für Luft- und Seefrachtransporte relevant sind.
Die Incoterms wurden von der Internationalen Handelskammer ICC ausgearbeitet und festgelegt. Sie dienen Verkäufer und Käufer zur Festlegung von Gefahrenübergang und Kostenübergang sowie bestimmter Pflichten in deren Kaufvertrag. Die Incoterms werden regelmäßig überarbeitet, um den sich ändernden Handelsund Transportanforderungen zu entsprechen.
Die aktuellste Version der Incoterms sind die Incoterms® 2020. Verkäufer und Käufer sollten in ihrem Kaufvertrag klar definieren, auf welche Version der Incoterms sich ihre Vereinbarung bezieht (z. B. Incoterms® 2020). Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass zu jedem Incoterm auch der benannte Ort festgelegt und möglichst genau definiert wird.
Noch Fragen? Auf unserer Incoterms-Seite finden Sie detaillierte Informationen zu allen Lieferklauseln.
Das Privatrecht zu grenzüberschreitenden Beförderungen ist weitgehend durch internationale Übereinkommen bestimmt. Abhängig von den involvierten Staaten und der Transportart (Straßen-, Schienen-, Luft-, Seetransport, Binnenschifffahrt) können auf die Beförderungsverträge unterschiedliche Regelwerke zur Anwendung kommen.
Wesentliche internationale Übereinkommen sind insbesondere:
Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM, Anhang B zum COTIF Übereinkommen)
Ein Hauptzweck dieser Übereinkommen ist die Regelung und Begrenzung der Haftung des Beförderers. Diese Regelungen zeichnen sich besonders durch Ihren zwingenden Charakter aus.
Bei Beschädigung oder Verlust des Gutes nach den oben erwähnten internationalen Übereinkommen gelten die folgenden Haftungshöchstgrenzen:
CMR | 8,33 SZR* je kg |
CIM | 17 SZR* je kg |
Warschauer Abkommen | 250 Goldfranken je kg (=in AT: 16,67 SZR* je kg) |
Montrealer Übereinkommen | 22 SZR* je kg |
Haager-Visby-Regeln | 2 SZR* je kg oder 666,67 SZR* je Einheit |
Hamburg-Regeln | 2,5 SZR* je kg oder 835 SZR* je Einheit |
Es können auf nationaler Ebene ergänzend zu den internationalen Übereinkommen weitere oder abweichende Rechtsgrundlagen zur Anwendung kommen. Letzteres gilt insbesondere, wenn die internationalen Übereinkommen mangels Ratifikation durch die jeweiligen Staaten nicht anwendbar sind.
Bei innerstaatlichen Beförderungen hingegen ergeben sich die einschlägigen Regelungen aus den jeweiligen nationalspezifischen Rechtsgrundlagen. Auch diese sehen regelmäßig bestimmte Haftungsgrenzen/-beschränkungen vor.
Aufgrund von Haftungsgrenzen/-beschränkungen ist der Wert der Ware im Schadensfall oftmals nicht entsprechend gedeckt. Mit einer Transportversicherung können Warenschäden unabhängig von Haftungstatbeständen/-höchstgrenzen versichert werden. Es handelt sich dabei um eine Sachschadenversicherung gegen typische bei der Beförderung auftretende Gefahren, welche – bei entsprechender Eindeckung – den tatsächlichen Warenschaden abdeckt, und zwar unabhängig davon, ob der Beförderer für den Schaden haftet
Bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Unternehmen treffen Sie oft auf Maßangaben, die nicht überall üblich sind. Die nachstehenden Tabellen sollen Ihnen helfen, diese „exotischen“ Werte in die gebräuchlichen Einheiten umzurechnen.
1 Inch | 2,5400 cm |
1 Fuß | 0,3048 m |
1 Yard | 0,9144 m |
1 Meile | 1,6093 km |
1 cm | 0,3937 Inch |
1 m | 3,2808 Fuß |
1 m | 1,0936 Yard |
1 km | 0,6214 Meilen |
1 Inch3 | 16,387 cm3 |
1 Fuß3 | 0,0283 m3 |
1 cm3 | 0,0610 Inch3 |
1 m3 | 35,3156 Fuß3 |
1 Yard3 | 0,7646 m3 |
1 m3 | 1,3079 Yard3 |
1 Inch2 | 6,452 cm2 |
1 Fuß2 | 0,0929 m2 |
1 cm2 | 0,1550 Inch2 |
1 m2 | 10,7639 Fuß2 |
1 Yard2 | 0,8361 m2 |
1 m2 | 1,1960 Yard2 |
1 Pound (LBS) | 0,4536 kg |
1 Unze (OZ) | 28,3495 g |
1 kg | 2,2046 Pound |
1 g | 0,0353 Unzen |
Folgende Dokumente sind für Export Sendungen in der Seefracht relevant:
Ein zentrales Regelwerk im internationalen Warenverkehr bilden die Incoterms®, die von der Internationalen Handelskammer ICC ausgearbeitet und veröffentlicht werden. Sie dienen Verkäufer und Käufer zur Festlegung von Gefahrenübergang und Kostenübergang sowie bestimmter Pflichten in deren Kaufvertrag. Die Incoterms werden regelmäßig überarbeitet, um den sich ändernden Handels- und Transportanforderungen gerecht zu werden. Die aktuellste Version sind die Incoterms 2020.
Ebenfalls relevant ist das internationale Transportrecht. Das Privatrecht zu grenzüberschreitenden Beförderungen ist weitgehend durch internationale Übereinkommen bestimmt. Abhängig von den involvierten Staaten und der Transportart können auf die Beförderungsverträge unterschiedliche Regelwerke zur Anwendung kommen. Dazu zählen beispielsweise das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), das Warschauer Abkommen und das Montraler Abkommen in der Luftfracht oder die Haager Regeln und Hamburg-Regeln in der Seefracht.
Grundsätzlich kann zwischen den folgenden Arten der Seefracht unterschieden werden:
LCL (Less than Container Load): Diese Option wird für Sendungen genutzt, die nicht groß genug sind, um einen ganzen Container zu füllen. Mehrere LCL-Sendungen werden in einem Sammelcontainer zusammengefasst.
FCL (Full Container Load): FCL wird gewählt, wenn eine Sendung ausreichend groß ist, um einen ganzen Container zu füllen, oder wenn spezielle Anforderungen an die Ladungssicherung oder die Exklusivität des Transports gestellt werden.
Break Bulk: Für Güter, die aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichts oder spezifischer Anforderungen nicht in Containern transportiert werden können oder bei denen der Containertransport unwirtschaftlich wäre.
RO/RO (Roll on/Roll off): Diese Methode eignet sich für rollende Ladung wie Fahrzeuge und Baumaschinen, die auf eigener Achse in das Schiff gefahren und dort gesichert werden.
Bulk-Ladungen: Für den Transport von Schüttgut wie Getreide, das in großen Mengen direkt vom Waggon in das Schiff oder umgekehrt umgeladen wird.
Jede dieser Varianten hat spezifische Vorteile und wird basierend auf den Anforderungen der zu transportierenden Güter sowie den logistischen und wirtschaftlichen Überlegungen ausgewählt.
Für Luftfrachtsendungen gelten spezifische Zoll- und Ladungsbestimmungen. Sendungen außerhalb der EU müssen den Zollvorschriften des Abgangs- und Ankunftslandes entsprechen und können daher nur über Flughäfen abgewickelt werden, die für die Zollabfertigung ausgestattet sind, sogenannte „Customs Airports“. Zudem gibt es je nach Flugzeugtyp und Zielort Beschränkungen hinsichtlich der Dimensionen und des Bruttogewichts der Fracht. Die Ladbarkeit eines Packstücks kann von dessen Höhe, Breite und Länge abhängen, was bedeutet, dass selbst geringfügige Unterschiede in den Maßen darüber entscheiden können, ob eine Ware mit einem bestimmten Flugzeugtyp transportiert werden kann oder nicht.
In der Regel benötigen Sie für Luftfrachtsendungen folgende Dokumente:
Es gibt mehrere Standardgrößen für Luftfracht Container, die speziell für den Einsatz in Großraumflugzeugen konzipiert. Hier sind einige der gängigsten Größen:
Die Luftfracht Kosten für Ihre Sendung werden entweder auf Basis des tatsächlichen Gewichts oder des Volumensgewichts berechnet, je nachdem, welcher Wert höher ist. Die Berechnung des Volumensgewichts erfolgt mit der Formel:
Länge x Breite x Höhe [cm] / 6.000 = Volumensgewicht [kg]
Wenn das Volumensgewicht höher ist als das tatsächliche Gewicht, wird es als frachtpflichtiges Gewicht verwendet. Um die genauen Luftfracht Kosten zu ermitteln, müssen Sie daher sowohl das tatsächliche Gewicht als auch das Volumensgewicht berechnen und den höheren Wert verwenden. Diese Methode stellt sicher, dass sowohl das Gewicht als auch der Platzbedarf Ihrer Sendung berücksichtigt werden.
Gerne berechnen wir Ihre Frachtkosten und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.