Deutsche Maut ab 01. Januar 2019

Im Oktober hat der Deutsche Bundestag die Erhöhung der Mautsätze auf Basis der EU-Wegekostenrichtlinie beschlossen. Ab 1.1. 2019 gelten damit auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Deutschland neue Lkw-Mautsätze, die sich aus folgenden drei Teilmautsätzen zusammensetzen.

  • Teilmautsatz Infrastruktur: Zuordnung der Fahrzeuge nach Gewichtsklassen. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von über 18 Tonnen wird zusätzlich nach Anzahl der Achsen unterschieden.
Fahrzeug-
Kategorie
Mautsatz
€ / km
Lkw mit einem zGG ab 7,5t bis <12t0,080
Lkw mit einem zGG ab 12t bis 18t0,115
Lkw mit 3 Achsen und einem zGG ab 18t0,160
Lkw ab 4 Achsen und einem zGG ab 18t0,174
  • Teilmautsatz Luftverschmutzung: abhängig von den EURO-Emissionsklassen und dem zulässigen Gesamtgewicht 
EURO
Klassen
Mautsatz
€ / km
VI0,011
V - EEV0,022
IV0,032
III0,064
II0,074
0 - I0,085
  • Teilmautsatz Lärmbelastung beträgt 0,002 Euro (einheitlicher Satz über alle Fahrzeuge)

Diese Änderungen wirken vor allem bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 18 Tonnen, die den Hauptanteil der Mautkilometer erbringen. Die Mautsätze für Autobahnen und Bundesstraßen bleiben identisch.

Es ist leider unumgänglich, diese Mautanpassung an Sie als unsere Auftraggeber weiter zu verrechnen. Die neue Mautgebühren-Tabelle finden Sie unter http://roadpricing.gw-world.com

Für Fragen steht Ihnen das Gebrüder Weiss Team Aldingen sehr gerne zur Verfügung.