Im Oktober hat der Deutsche Bundestag die Erhöhung der Mautsätze auf Basis der EU-Wegekostenrichtlinie beschlossen. Ab 1.1. 2019 gelten damit auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Deutschland neue Lkw-Mautsätze, die sich aus folgenden drei Teilmautsätzen zusammensetzen.
Fahrzeug- Kategorie | Mautsatz € / km |
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Lkw mit einem zGG ab 7,5t bis <12t | 0,080 |
Lkw mit einem zGG ab 12t bis 18t | 0,115 |
Lkw mit 3 Achsen und einem zGG ab 18t | 0,160 |
Lkw ab 4 Achsen und einem zGG ab 18t | 0,174 |
EURO Klassen | Mautsatz € / km |
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VI | 0,011 |
V - EEV | 0,022 |
IV | 0,032 |
III | 0,064 |
II | 0,074 |
0 - I | 0,085 |
Diese Änderungen wirken vor allem bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 18 Tonnen, die den Hauptanteil der Mautkilometer erbringen. Die Mautsätze für Autobahnen und Bundesstraßen bleiben identisch.
Es ist leider unumgänglich, diese Mautanpassung an Sie als unsere Auftraggeber weiter zu verrechnen. Die neue Mautgebühren-Tabelle finden Sie unter http://roadpricing.gw-world.com
Für Fragen steht Ihnen das Gebrüder Weiss Team Aldingen sehr gerne zur Verfügung.