Schnell und einfach: Zolldokumente zukünftig papierlos und online

Ab 1. März 2018 wird die „gelbe Zollquittung“ in Papierform endgültig durch die Elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) abgelöst.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? Ab März kommenden Jahres werden Zollbelege für Zoll und Mehrwertsteuern im Import nur noch als elektronische Dateien und nicht mehr in Papierform zur Verfügung gestellt. Inhaber eines Zollkontos müssen die Dokumente elektronisch abrufen. Sollten Sie nicht über ein eigenes ZAZ-Konto verfügen, übernimmt Gebrüder Weiss als Spediteur oder Zollagent dies gerne für Sie und übermittelt Ihnen die Daten per E-Mail.

Mehr Informationen finden Sie in der Elektronischen Veranlagungsverfügung.