Kundeninformation

Obligatorium elektr. Veranlagungsverfügung (eVV) Import per 01.03.2018

Die Tage der „alten Zollquittungen“, welche auf Sicherheitspapier gedruckt und per Post zugestellt wurden, sind gezählt. Seit 1. März 2018 besteht die Verpflichtung zur elektronischen Veranlagungsverfügung nun auch im Import

Viele Importeure verfügen weiterhin über kein eigenes ZAZ-Konto und mit Umstellung auf eVV entfällt der Papierdruck. Trotzdem müssen Zolldienstleister sicherstellen, dass der Importeur bzw. Auftraggeber in den Besitz der Veranlagungsverfügung Zoll und Steuern kommt. 

Hier sind zwei Varianten möglich: 

a) Mitteilung der Zollanmeldenummer und des Zugangscodes (Access Code) auf der Rechnung
b) Als elektronische Weiterleitung der eVV an den Importeur per E-Mail. 

Gebrüder Weiss hat sich dafür entschieden, seinen Kunden beide Varianten anzubieten und bei jeder Zoll- und Steuerabrechnung an den Kunden die Nummer der Veranlagungsverfügung und den zugehörigen Access Code auf der Rechnung anzugeben. Zudem werden wir dem definierten Importeur die erforderliche Veranlagungsverfügung für Zölle und Steuern an eine vom Kunden zu definierende E-Mail-Adresse elektronisch weiterleiten. 

Bei dieser Gelegenheit möchten wir allerdings die Umstellung auf eine vollständig elektronische Abwicklung empfehlen. Dies spart Ressourcen und erhöht die Effizienz im gesamten Verrechnungsprozess. 

Bitte lesen Sie sich auch dieses PDF mit ausführlichen Informationen zum Thema durch. 

eFaktura Antrag inkl. eVV

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner
Günther Tritscher

Günther Tritscher

Bereichsleiter Zoll

058.458.5541