Für die Abgabe von Zollanmeldungen im elektronischen Zollsystem ist die sogenannte EORI-Nummer erforderlich. Dies wird von den Unternehmen beim Zoll beantragt und dient zur Identifizierung des Unternehmens beim Zoll. Ab dem 01.01.2021 müssen EU-Unternehmen, die aus dem Vereinigten Königreich importieren oder in das Vereinigte Königreich exportieren wollen sicherstellen, dass sie über eine EORI Nummer verfügen. Dies gilt auch für Schweizer Unternehmen, die ihre Kunden mit EU-Verzollung bedienen. Diese Kunden werden zukünftig in UK verzollt und benötigen dann ebenfalls diese EORI Nummer.
Der Zoll informiert, dass im Zuge eines ungeordneten Brexits alle im Vereinigten Königreich erteilten EORI Nummern ungültig werden. Britische Wirtschaftsbeteiligte können bereits im Vorfeld eine EORI Nummer in einem Mitgliedsstaat ihrer Wahl beantragen. Diese werden erst nach Vollziehen des Brexits aktiviert und in die zentrale Datenbank in Brüssel hochgeladen. Wir empfehlen, dass vorsorglich beantragte EORI Nummern in UK bis zur Einführung eines Zolls zwischen der EU und UK nicht verwendet werden, weil die EU nur eine (!) EORI Nummer vorsieht.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.