Die Incoterms® (International Commercial Terms) sind ein zentrales Regelwerk für den internationalen Handel. Sie werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) herausgegeben und dienen Verkäufer und Käufer zur verbindlichen Regelung von Gefahrenübergang und Kostenverteilung sowie sonstiger Pflichten in deren Kaufvertrag.
Incoterms gelten als weltweiter Standard, existieren in 30 Sprachen und bilden die Grundlage für Kaufverträge. Handelspartner regeln mit den Incoterms-Klauseln folgende Punkte:
Die aktuellste Version sind die Incoterms 2020. Verkäufer und Käufer sollten in ihrem Kaufvertrag klar definieren, auf welche Version der Incoterms sich ihre Vereinbarung bezieht. Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass zu jedem Incoterm auch der benannte Ort festgelegt und möglichst genau definiert wird.
Die Incoterms 2020 sind in vier Gruppen unterteilt: E/F/C/D. Jede Klausel hat einen unterschiedlichen Verpflichtungsgrad für den Verkäufer und den Käufer. Die Verpflichtung bzw. das Risiko des Verkäufers steigt in der folgenden Reihenfolge:
1. E-Klausel: | EXW |
2. F-Klauseln: | FCA; FAS; FOB |
3. C-Klauseln: | CPT; CIP; CFR; CIF |
4. D-Klauseln: | DAP; DPU; DDP |
Ebenso können die Incoterms nach der Transportart unterteilt werden. Dabei ist zwischen multimodalen und maritimen Klauseln zu unterscheiden:
Multimodale Klauseln werden bei allen Verkehrsträgern (Strasse, Bahn, Luft, See) angewendet. Es handelt sich dabei um folgende Klauseln:
EXW | Ex Works / Ab Werk |
FCA | Free Carrier / Frei Frachtführer |
CPT | Carriage Paid To / Frachtfrei |
CIP | Carriage And Insurance Paid To / Frachtfrei versichert |
DAP | Delivered at Place / Geliefert benannter Ort unentladen |
DPU | Delivered at Place Unloaded / Geliefert benannter Ort entladen |
DDP | Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt |
Maritime Klauseln werden ausschließlich in See-/Binnenschifffahrt angewendet. Es handelt sich um folgende Klauseln:
FAS | Free Alongside Ship / Frei Längsseite Schiff |
FOB | Free On Board / Frei an Bord |
CFR | Cost and Freight / Kosten und Fracht |
CIF | Cost, Insurance and Freight / Kosten, Versicherung und Fracht |
Download: Hier finden Sie die Übersicht der Incoterms 2020 im PDF-Format.
Bei der EXW Klausel stellt der Verkäufer die Ware an einem bestimmten Ort dem Käufer zur Verfügung. Hinweis: Dieser benannte Ort kann auf dem Gelände des Verkäufers oder an einem anderen Ort (z.B. externe Produktionsstätte oder Logistiklager) liegen.
Sobald der Verkäufer die Ware bereitgestellt hat, gilt die Ware als "geliefert." Zu diesem Zeitpunkt der Lieferung findet der Kostenübergang und der Gefahrenübergang (Risiko) statt.
Hinweis: Die Internationale Handelskammer (ICC) empfiehlt diese Klausel ausschliesslich für nationale Transporte zu verwenden, da der Verkäufer keine Verpflichtung hat die Ware zur Ausfuhr (Zoll) freizumachen.
Bei der FCA-Klausel gibt es zwei Verfahrensweisen:
Der Kostenübergang und der Gefahrenübergang (Risiko) finden bei FCA (Frei Frachtführer) zum Zeitpunkt der Lieferung statt. Die Waren gelten vom Verkäufer als "geliefert", sobald sie auf das vom Käufer organisierte Beförderungsmittel verladen wurden. Nach der Verladung liegen die Kosten und der Gefahrenübergang (Risiko) beim Käufer.
Der Kostenübergang und der Gefahrenübergang (Risiko) finden bei FCA (Frei Frachtführer) zum Zeitpunkt der Lieferung statt. Die Waren gelten vom Verkäufer als "geliefert", sobald:
Der Kostenübergang und Gefahrenübergang (Risiko) finden bei CPT (Frachtfrei) an verschiedenen Orten statt.
Kostenübergang
Der Verkäufer organisiert den Transport und trägt die Frachtkosten bis zur vereinbarten Stelle (z.B. Rampe 5) am vereinbarten Bestimmungsort (z.B. Adresse des Käufers). Ab der vereinbarten Stelle am vereinbarten Ort liegen die Kosten beim Käufer
Gefahrenübergang
Der Verkäufer "liefert" die Ware durch Übergabe an den Frachtführer (Dieser wurde vom Verkäufer beauftragt). Mit der Übergabe erfolgt der Gefahrenübergang und das Risiko liegt ab dann beim Käufer.
Bei CIP (Frachtfrei versichert) gelten dieselben Bedingungen wie bei CPT (Frachtfrei). Zusätzlich ist der Verkäufer verpflichtet, einen Versicherungsvertrag mit umfassendem Deckungsschutz (Institut Cargo Clause A) abzuschließen.
DAP (Delivered at Place / Geliefert genannter Ort)
Der Kostenübergang und der Gefahrenübergang (Risiko) finden bei DAP zum Zeitpunkt der Lieferung statt. Sobald die Ware vom Verkäufer am vereinbaren Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird und auf dem Beförderungsmittel des Verkäufers entladebereit ist. Die Waren gelten ab diesem Zeitpunkt als "geliefert" und Kosten sowie Risiko gehen an den Käufer über.
DPU (Delivered at Place Unloaded / Geliefert genannter Ort entladen)
Der Unterschied zur DPA-Klausel liegt in der Entladung: Der Verkäufer organisiert den Transport und trägt die Frachtkosten inkl. der Entladung bis zur vereinbaren Stelle am vereinbarten Bestimmungsort.
Dementsprechend finden der Kostenübergang und Gefahrenübergang (Risiko) bei DPU statt, sobald die Ware vom Verkäufer am benannten Bestimmungsort oder an der vereinbarten Stelle zur Verfügung gestellt wird und vom Beförderungsmittel des Verkäufers entladen wurde.
DDP (Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt)
Der Unterschied zur DAP Klausel liegt hier in der Einfuhrverzollung und Bezahlung der Abgaben im Empfangsland: Der Verkäufer trägt bei der DDP Klausel alle dahingehend anfallenden Kosten. Wenn der Verkäufer die Einfuhrabgaben nicht übernehmen möchte, empfiehlt sich die Verwendung der Lieferkondition "DAP Zollabgefertigt".
Der Kostenübergang und der Gefahrenübergang finden zum Zeitpunkt der Lieferung statt, sobald die Ware am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird und auf dem Beförderungsmittel des Verkäufers entladebereit und verzollt ist.
Im Gegensatz zu den weiter oben ausgeführten multimodalen Klauseln werden die maritimen Klauseln ausschließlich in der See-/Binnenschifffahrt angewendet.
FAS (Frei Längsseite Schiff):
Der Verkäufer trägt die Gefahren von Verlust und Beschädigung bis die Ware längsseits des Schiffes im benannten Verschiffungshafen geliefert worden ist. Der Verkäufer trägt die Kosten bis die Ware längsseits des Schiffes im benannten Verschiffungshafen geliefert worden ist.
FOB (Frei an Board):
Der Verkäufer trägt die Gefahren von Verlust und Beschädigung bis die Ware an Bord des Schiffes im benannten Verschiffungshafen geliefert worden ist. Der Verkäufer trägt die Kosten bis die Ware an Bord des Schiffes im benannten Verschiffungshafen geliefert worden ist.
CFR (Kosten und Fracht):
Der Verkäufer trägt die Gefahren von Verlust und Beschädigung bis die Ware an Bord des Schiffes im benannten Verschiffungshafen geliefert worden ist. Der Verkäufer trägt die Kosten des Transportes zum benannten Entladehafen und für die Entladung im benannten Entladehafen, sofern diese gem. Beförderungsvertrag zu Lasten des Verkäufers gehen.
CIF (Kosten, Versicherung Fracht):
Gefahrenübergang und Kostenverteilung sind wie in der CFR Klausel geregelt, es besteht jedoch eine Versicherungspflicht des Verkäufers vom Gefahrenübergang bis zum Entladehafen.
Die Incoterms dienen der Regelung folgender Punkte zwischen Unternehmen im internationalen Warenhandel:
Die Incoterms werden seit dem Jahr 1936 in regelmäßigen Abständen von der Internationalen Handelskammer (ICC) veröffentlicht. Bei ihrer Ausarbeitung sind ICC-Mitglieder aus 130 Ländern involviert, darunter Vertreter von Unternehmen, Industrie- und Handelskammern sowie internationalen Anwaltskanzleien.
Incoterms steht als Abkürzung für den Begriff International Commercial Terms. Es handelt sich dabei um eine eingetragene Marke der Internationalen Handelskammer (ICC), die zur Kennzeichnung der entwickelten Regeln verwendet wird.
Die Incoterms 2020 umfassen 11 Klauseln, die sich in die vier Gruppen E/F/C/D unterteilen lassen. Die Pflichten des Verkäufers nehmen beginnend mit der E-Gruppe, über die F-, C- bis hin zur D-Gruppe zu, während umgekehrt die Pflichten des Käufers abnehmen.
Die Incoterms sind nur gültig und rechtskräftig, wenn sie ausdrücklich im Kaufvertrag, zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart sind oder Vertragsbestandteil in den AGB sind. Die Incoterms müssen so genau wie möglich definiert werden:
Beispiel: „DAP D-89101 Ulm, Uferstr.10, Incoterms® 2020“
Die vorherigen Versionen können vereinbart werden, müssen aber ausdrücklich angeführt sein. Wird kein Jahr im Kaufvertrag angegeben, wird die aktuellste Ausgabe (Incoterms 2020) wirksam.
Für Luftfrachtsendungen werden häufig folgende Incoterms genutzt:
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Luftfracht.
Ein Großteil der Incoterms können für alle Transportmittel verwendet werden. Die Ausnahme bilden die maritimen Klauseln FAS (Free Alongside Ship), FOB (Free On Board), CFR (Cost and Freight) und CIF (Cost, Insurance and Freight). Diese gelten nur für den Schiffstransport bzw. den Binnenschifffahrtstransport.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Seefracht.
Die Incoterms 2020 regeln die Verantwortung für den Zoll und die Zollkosten zwischen Verkäufer und Käufer.
Der Zoll wird gemäss Zollkodex/Zolltarifnummer im Bestimmungsland auf ein Produkt erhoben.
Zollkosten sind Dienstleistungskosten für die Zollformalitäten (Ausfuhr-, Transit- und Einfuhrabfertigung) des Spediteurs/Zollagenten.
Weitere mögliche Zollkosten, die das Empfangsland betreffen können:
Die Incoterms 2020 regeln ausschliesslich die Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer. Sie finden keine Anwendung bei Dritten, wie:
Aufgrund separater Verträge z. B. Versicherungs-, Transportauftrag (Lieferkonditionen) etc. haben sie aber trotzdem Einfluss darauf.
Die Incoterms-Klauseln werden im Rythmus von 10 Jahren von der Internationalen Handelskammer angepasst. Dementsprechend handelt es sich bei den Incoterms 2020 um die aktuellste Version.
Die ICC veröffentlichte im Herbst 2019 eine neue Version der Incoterms, welche den neuen globalen Handelspraktiken entsprechen. Damit Sie über die wichtigsten Änderungen informiert sind, haben wir diese hier zusammengefasst.