Mit dem Bundesgesetzblatt Teil II vom 21.11.2023 tritt die 331. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Festsetzung der Mauttarife (Mauttarifverordnung 2023) in Kraft.
Gemeinsam mit dem novellierten Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 wurde eine neue Mautberechnungsgrundlage geschaffen, um neu auch die Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen einheben zu können.