Regelungen, Haftung und rechtliche Aspekte

Hier erfahren Sie mehr über internationale Regelungen und rechtliche Aspekte im Transportwesen.

Angenommen, eine Sendung wird durch mehrere Staaten befördert. Wer haftet für den Transport? Jedes Land hat seine eigenen Gesetze und Regeln bezüglich der Haftung. Um diese Regeln zu vereinfachen, gibt es internationale Abkommen. Diese hängen hauptsächlich von folgenden Fragen ab:

  • Welche Staaten sind involviert?
  • Welche Transportart kommt zum Einsatz?

Wesentliche Übereinkommen und Regelungen:

Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr.

* "CMR" ist die Abkürzung des französischen Titels “Convention relative au Contrat de transport international des marchandises par route”

Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern.

* "CIM" ist die Abkürzung des französischen Titels „Convention International concernant le transport des Merchandises par chemin de fer”

  • Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen).
  • Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen).

Internationales Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung einzelner Regeln über die Konnossemente (Haager-Visby-Regeln oder Hamburger Regeln).

SZR steht für Sonderziehungsrecht. Es handelt sich dabei um eine künstliche Währungseinheit des Internatioalen Währungsfonds (IWF).

Der Wechselkurs eines SZR unterliegt geringen Schwankungen. Er beträgt im langjährigen Schnitt 1,19017 Euro.

Regelhaftung bei Beschädigung oder Verlust des Gutes nach den im Bild genannten internationalen Übereinkommen:

  • CMR: SZR * 8,33 je kg
  • CIM: SZR * 17 je kg
  • Warschauer Abkommen: 250 Goldfranken je kg (= in AT: SZR* 16,67 je kg)
  • Montrealer Übereinkommen: SZR * 22 je kg
  • Haag-Visby-Regeln: SZR * 2 je kg oder SZR * 666,67 je Einheit
  • Hamburger Regeln: SZR * 2,5 je kg oder SZR * 835 je Einheit

Die internationalen Übereinkommen decken noch nicht alle Regeln ab – denn manche Staaten haben die internationalen Regelungen (noch) nicht in ihr geltendes nationales Recht aufgenommen. Oder sie haben die Regelung des internationalen Einkommens ergänzt. Deshalb ist es wichtig, die Rechtsgrundlagen der einzelnen Länder zu beachten. Das Gleiche gilt, wenn die Sendung nur in einem Land bleibt. Dann gelten meistens die Rechtsgrundlagen des jeweiligen Landes

Transportversicherung

Aufgrund von Haftungsgrenzen/-beschränkungen ist der Wert der Ware im Schadensfall oftmals nicht entsprechend gedeckt.Durch eine Transportversicherung können Warenschäden auch unabhängig von Haftungstatbeständen/-höchstgrenzen versichert werden.

Es handelt sich dabei um eine Sachschadenversicherung gegen typische bei der Beförderung auftretende Gefahren, welche – bei entsprechender Eindeckung – dentatsächlichen Warenschaden abdeckt, und zwar unabhängig davon, ob der Beförderer für den Schaden haftet.

Was sind INTRASTAT-Meldungen?

Alle Waren, die von einem Mitgliedsstaat der EU in einen anderen Mitgliedsstaat befördert werden, müssen zunächst in INTRASTAT erfasst werden.

INTRASTAT steht für „Statistik des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union“.

Meldepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen.

Von der Anmeldepflicht befreit sind ...

  • alle Privatpersonen
  • Unternehmen, deren Versendungen/Eingänge in andere EU-Mitgliedsstaaten den Wert von 750.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten haben

Wird diese Wertgrenze erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginnt die Meldepflicht mit dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde.

Für die handelsstatistische Anmeldung musst du folgende Daten angeben:

  • Name und Anschrift des Meldungspflichtigen
  • UID-Nummer
  • Berichtszeitraum
  • Bezeichnung der Ware
  • Nummer des Warenverzeichnisses (Zolltarif-Nummer)
  • Menge der Ware
  • Ursprungs-, Versendungs-, Handels- bzw. Bestimmungsland
  • Statistischer Wert der Ware
  • Statistische Verfahren
  • Lieferbedingungen
  • Art des Geschäfts
  • Verkehrszweig
  • Unter Umständen Ursprungsland und Lieferbedingungen
  • Rechnungsbetrag

Incoterms

Die Incoterms® sind standardisierte Handelsklauseln für den internationalen Warenverkehr. Sie werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) ausgearbeitet und herausgegeben.

Die Incoterms® definieren wesentliche Pflichten der Parteien (Verkäufer und Käufer) bei der Lieferung von Waren unter Kaufverträgen.

  • Sie dienen Verkäufer und Käufer zur verbindlichen Regelung von Gefahrenübergang und Kostenverteilung sowie sonstiger Pflichten in deren Kaufvertrag.
  • Neben der Risiko- und Kostenverteilung legen die Incoterms® beispielsweise auch fest, welcher der Vertragspartner für dieTransportorganisation (Beauftragung des Spediteurs), Be- und Entladung und Transportversicherung zuständig ist.
  • Um den sich ändernden Handels- und Transportanforderungen zu entsprechen,werden die Incoterms regelmäßig überarbeitet.

Verkäufer und Käufer sollten in ihrem Kaufvertrag klar definieren, auf welche Version der Incoterms sich ihre Vereinbarung bezieht (z. B. Incoterms® 2010 oder Incoterms® 2020).

Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass zu jedem Incoterm auch der benannte Ort festgelegt und möglichst genau definiert wird.

Mehr Details zu den Incoterms gibt es hier.