Diese Richtlinie wurde eingeführt, um dieses Engagement durch Sicherstellung der Befolgung der Grundsätze und Zielsetzungen des Übereinkommens zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (die OECDKonvention) und der Durchführungsgesetzgebung zu fördern, einschließlich des österreichischen Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes 2012 BGBl Nr. I 61, des US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) und des Antikorruptionsgesetzes des Vereinigten Königreiches von 2010 (Bribery Act). Diese Gesetze und weitere Landesgesetze aus aller Welt verbieten oder beschränken die unmittelbare oder mittelbare Bereitstellung von Zahlungen oder Wertsachen an Amtsträger, Beauftragte von Kunden oder politische Parteien und fordern strenge Kontrollen der Verfügung und Buchhaltungsunterlagen von Betriebsvermögen.
Diese Richtlinie findet Anwendung auf alle Mitglieder der Geschäftsleitung, die Führungskräfte und Mitarbeiter von GW, ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen, die der direkten Kontrolle von GW unterstehen sowie jede weitere Rechtsperson oder Gesellschaft, die im Namen von GW handelt. GW wird bestrebt sein, in Unternehmen, an denen GW Beteiligungen hält, jedoch keine Kontrolle über das operative Geschäft hat, diese oder eine gleichwertige Richtlinie einzuführen. Bei Eintritt bestimmter Umstände hat GW Maßnahmen vorgesehen, die restriktiver sind als sie von Gesetzes wegen vorgesehen sind, da sich GW den ethischen Unternehmenswerten und seinem Geschäftsansehen in der Welt verpflichtet fühlt. Verfahren, welche die Befolgung der Antikorruptionsrichtlinie gewährleisten sollen, sind im Third Party Management Program enthalten.